Vorurteil - 1 :                  Stadt-Tauben sind Wildtiere

  Tatsache ist, dass Stadt-Tauben verwildert und von Zucht- und Brieftauben abstammen, demzufolge als Haustiere einzustufen sind.

Erst durch die Domestikation des Menschen wurde sie von ihm abhängig und ist auf Hilfe angewiesen.

Ursprünglich stammt die Taube von der Felsentaube ab. Tauben lebten früher in Felsen, sie brauchen den Felsenersatz sprich Gebäude, wo sie leben und brüten können.

 

          Vorurteil - 2 :                 Stadt-Tauben sind Krankheits- und Seuchenüberträger

  Tatsache ist, dass bereits 1989 das Bundesgesundheitsamt festgestellt hat, dass von Tauben keine höhere Gesundheitsgefährdung ausgeht als von jeder anderen   Tierart, einschließlich Haus- und Zuchttiere.

Sie sind weder Seuchenüberträger noch Schädlinge im Sinne des Bundesseuchengesetzes.

Weltweit ist kein einziger Fall einer Erkrankung bekannt, die durch Tauben oder deren Kot nachgewiesen wurde (einschl. Taubenzüchter mit intensivem Kontakt zu Tauben).

Aus diesem Grund ist das Töten oder Vergiften gesetzlich verboten.

 

          Vorurteil - 3 :                  Stadt-Tauben zerstören Gebäude + Denkmäler

  Tatsache ist, dass Gebäudeschäden ausschließlich durch hohe Schadstoff­belastungen (Auto- und Industrieabgase) entstehen.

Im Gegenteil Taubenkot wird ein konservierende schützende Wirkung nachgesagt, sofern er nicht entfernt wird.

 

          Vorurteil - 4 :                  Durch Fütterungsverbot kann Einfluss auf die Taubenpopulation genommen werden.

  Tatsache ist, dass Nahrungsangebot keinen Einfluss auf das Brutverhalten hat (siehe Studie des Dr. D. Haag-Wackernagel).

Im Gegenteil durch Mangel- und Fehlernährung sterben Jungtiere nach langem Siechtum einen grausamen Hungertod, was ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist.

 

                                                                                                                                                                                                                     

Bedingt durch von Menschen angezüchtetes Brutverhalten sind sie unabhängig von Jahreszeiten zum Ausgleich der Verluste durch erhöhtes Brüten gezwungen .

 

Lösungen:

Alle bislang durch Kommunen durchgeführten Tötungsmaßnahmen (Vergiften und Aushungern durch Fütterungsverbot) haben nicht den gewünschten Erfolg hinsichtlich der Reduzierung der Taubenpopulation gebracht.

Die Einrichtung von Taubenschlägen und Türmen an Schwarmstandorten zwecks Konzentrierung der Tiere, um die Gelege der Tauben gegen künstliche Eier auszutauschen ist unerlässlich.  Ebenso ist das Fütterungsverbot zumindest teilweise einzuschränken.

Der Einsatz von artgerechtem Futter ist zur Konzentrierung der Tauben unerlässlich, da das Nahrungsangebot keinen Einfluss auf das Brüten hat.

Dieses Konzept wird bereits in vielen Städten erfolgreich durchgeführt und ist als das Aachener Modell bekannt.

Brieftaubenzucht und Reisesport sind einzuschränken, die Züchter sind durch Abgaben an den Kosten zu beteiligen.

Tatsache ist, dass ca. 80.000 Brieftaubenzüchter allein in Deutschland 7 Millionen Brieftauben pro Saison fliegen lassen.

Hier kommt es nach Angaben der Brieftaubenzüchter zu Verlusten bis zu 40 %, bei Jungtieren sogar bis zu 90 %.

Diese Tiere sterben qualvoll oder landen in den Städten und paaren sich mit den Stadt-Tauben, so dass auch hier angesetzt werden muss, um die Population der Stadt-Tauben wirksam zu bekämpfen.

        

     Fazit :  Die Einrichtung von Taubenschlägen, artgerechtes Nahrungsangebot und Einschränkung der Brieftaubenzucht führen langfristig    zu einem sozial- und   tierverträglichem Miteinander von Mensch und Tier im Lebensraum Stadt.

 

Die Taube benötigt täglich ca. 40 g Samenkörnerfutter.  Artgerechte Nahrungsmittel: Erbsen, Sommerwicken, Ackerbohnen, Weizen, Mais, Gerste, Hafer, Hirse, Reis, Hanf, Linsen, Raps, Leinsaat.  Taubenfuttermischungen sind im Fachhandel erhältlich.  Bitte  keine Brotreste verfüttern!

 

      Wer weiteres Interesse hat, wendet sich bitte an :

     BAG Stadttauben: Elisabeth Heß, Heidestr. 79, 52146 Würselen

     Tel./Fax: 02 40 5 / 89 60 82 Mail

     BAG Stadttauben: Rudolf Reichert, Pflugstr. 30, 86179 Augsburg

     0821/86994

     Bürgerinitiative frei lebende Stadttiere:

     Edgar Guhde, E.-Schoemannstr. 33, 40237 Düsseldorf

     02 11 / 33 69 276

 

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